In der deutschen Sprache findet sich der Begriff Therapie seit etwa dem 18. Jahrhundert, der Begriff Therapeutik ist seit etwa dem 16. Jahrhundert anzutreffen. Angelehnt an das altgriechische Verb therapeuein, welches sich von therapon („Diener bzw. Helfer“) ableitet, bedeutet Therapie so viel wie „dienen“, „pflegen“ oder „sich kümmern“. Demnach ist der Therapeut jemand, der einen Dienst leistet. (vgl. Homunculus-Pflegetherapie: 2004, S. 98)
Der systemische Ansatz rückt dabei die dynamischen Wechselwirkungen des sozialen Miteinanders in den Fokus. Systemisch Denken bedeutet, Personen und Fragestellungen ganzheitlich in Bezug auf den jeweiligen Charakter, die jeweiligen Bedürfnisse, Ziele und das individuelle berufliche sowie private Umfeld zu betrachten. Damit wird anerkannt, dass jedes Verhalten in Wechselwirkung mit weiteren Menschen des (Familien)Systems steht und in dem Kontext, in dem es gezeigt wird, einen „guten Grund“ hat und „Sinn“ machen kann.
Seit Juli 2020 ist die systemische Psychotherapie im Erwachsenenbereich sozialrechtlich anerkannt und eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Seit Juli 2024 gilt dies ebenso für die systemische Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen.
Der Grundstein für diese Entwicklung wurde 2008 durch den wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) im Jahr 2008 gelegt, welcher die systemische Therapie wissenschaftlich anerkannte. 2019 folgte ein Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses, welcher die Psychotherapie-Richtlinien abänderte.
Die Wirksamkeit für Störungen im Kindes- und Jugendalter ist durch Forschungsstudien (vor allem aus den USA) sehr gut belegt, insbesondere für die so genannten „schweren“ Störungen wie:
- Störungen des Sozialverhaltens und jugendliche Delinquenz
- Drogenkonsumstörungen
- Essstörungen
- Anpassung an bzw. Bewältigung von somatischen Krankheiten
Die Wirksamkeit bei Störungen im Erwachsenenalter ist ebenfalls gut belegt – vor allem für die Bereiche:
- Substanzstörungen
- Depression
- Essstörungen
- Psychische Störungen bei somatischen Krankheiten
- Schizophrenie
(vgl. https://dgsf.org/service/was-heisst-systemisch/kurzinfo-systemische-therapie)
Psychotherapie oder Therapie?
Psychotherapie bedeutet so viel wie „Behandlung der Seele“, der Begriff ist nicht geschützt. Der Begriff „Psychotherapeut“ wiederum ist dies seit 1999 schon. Geführt werden darf die Bezeichnung nur von denjenigen, die eine Approbation besitzen und damit über die staatliche Erlaubnis verfügen, einen Heilberuf auszuüben. Weitere Besonderheiten finden sich im Psychotherapeutengesetz (PsychThG). (vgl. https://www.ptk-nrw.de/berufsstand)
Um Psychotherapie in eigener Praxis mit den Krankenkassen abrechnen zu können, müssen viele Bedingungen erfüllt sein, was für PatientInnen und auch TherapeutInnen gilt. Auf PatientInnen-Seite muss es eine Indikation, eine Diagnose, die mit Psychotherapie behandelt werden darf, geben. PsychotherapeutInnen müssen drei aufeinander aufbauende Voraussetzungen erfüllen:
(1) Sie müssen: über eine Approbation als Ärzt*in mit psychotherapeutischer Facharztweiterbildung oder als Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in verfügen und
(2) Sie müssen: zusätzlich zur Approbation über die „Fachkunde“ (eine verfahrensbezogene Qualifikation) in einem sozialrechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren verfügen. Die Fachkunde ist in einem der sozialrechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren nötig, also Psychoanalyse, Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und Systemischer Therapie.
(3) Sie müssen darüber hinaus eine Abrechnungsgenehmigung mit der gesetzlichen Krankenkasse, einen sogenannten „Kassensitz“ besitzen.
Für Patienten und Klienten kann es Gründe geben, keinen Therapieplatz in Anspruch zu nehmen, der von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert wird. Hierzu können längere Wartezeiten, strengere Regeln beim Ablauf der Therapie (Behandlungsanlass, Dauer, Frequenz, …) oder auch die Tatsache gehören, nicht aktenkundig zu werden, um z.B. bei Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht benachteiligt zu werden. (vgl. DGSF: Faktencheck 2 für Systemische Therapeut*innen und Berater*innen ohne Approbation aus dem Feld der Jugendhilfe und Sozialen Arbeit – Stand März 2019)
In der Systemischen Therapie ohne Approbation bzw. Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz geht es nicht um Heilbehandlungen, sondern darum persönliche Entwicklung zu ermöglichen, Ressourcen zu aktivieren, lösungsorientiert auf unterschiedliche Themen zu blicken und mit vielfältigen Methoden gemeinsam individuell Interventionen zu finden. In diesem Prozess kann es immer wieder darum gehen, das Tempo zu bestimmen und durch die gemeinsame Interaktion zwischen Klient und Behandler einen sicheren Ort zu schaffen, der Veränderungsprozesse begleiten kann.

