Kinder- und Jugendhilfe

Als freier Träger des Wetteraukreises bieten wir im Bereich Hilfe zur Erziehung folgende Leistungen gemäß § 27 SGB VIII in Verbindung mit

§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung an.

Zielgruppen

Orientiert an den einzelnen Rechtsnormen richtet sich die Unterstützungshilfe an einzelne Personen oder Familien.

Die Herausforderungen sind in der Regel vielschichtig und oft gekennzeichnet durch:

  • Erziehungsschwierigkeiten und Überforderungssituationen
  • Entwicklungsverzögerungen, soziale und / oder emotionale Auffälligkeiten der Kinder, die sich auch in anderen Kontexten wie z.B. Schule oder KiTa zeigen können
  • Sozialraumanbindung: Wohnverhältnisse, soziale Isolation
  • Belastende Erfahrungen in der eigenen Biografie: z.B. Gewalt
  • Partnerschaftskonflikte
  • Abgrenzung zum Elternhaus, Selbstständigkeit fokussieren
  • Selbstbewusstsein und Selbstbemächtigung stärken, Lebensperspektiven erarbeiten

Leitbild

Im Mittelpunkt unseres Beratungsansatzes steht ein systemisches Verständnis von menschlichen Beziehungen. Damit erkennen wir an, dass jedes Verhalten in Wechselwirkung mit weiteren Menschen des (Familien)Systems steht und in dem Kontext, in dem es gezeigt wird, einen „guten Grund“ hat und „Sinn“ macht.

Diesen „Sinn“ verstehbar zu machen, in dem Zusammenhänge und möglicherweise auch Muster deutlich gemacht werden, kann hilfreich dabei sein, eigenständige Lösungsideen für den eigenen Weg und den damit verbundenen Herausforderungen, Chancen und Zielen entwickeln zu können: „Der Schlüssel zur Veränderung liegt in uns selbst“.

Mit einer wertschätzenden, ressourcen- und lösungsorientierten Haltung begleiten wir Sie gerne hierbei und behalten auch stets das Tempo im Blick, „denn manche Dinge brauchen ihre Zeit.“

Eine ergänzende Beschreibung finden Sie zudem unter dem Menüpunkt KassioCapa.

Unterstützungsvoraussetzung und Ablauf

Über das örtliche Jugendamt muss ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt und bewilligt werden. Das zuständige Jugendamt prüft die Bedarfslage und stellt im Bewilligungsfall ein Stundenkontingent zur Verfügung.
Nach der Bewilligung beginnt die Hilfe mit einem Kennenlern-Gespräch, welches sowohl im häuslichen familiären Kontext als auch auf dem Jugendamt stattfinden kann. Dieses Kennenlern-Gespräch leitet die erste Phase der Unterstützung ein. Nach circa sechs bis zehn Wochen kommt es zu einem weiteren Gespräch mit den beteiligten Akteuren, welches dazu genutzt wird, individuelle Ziele festzulegen und somit als Weichenstellung für die vorläufige Weiterarbeit verstanden werden kann.

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